Sicherheit in der Anwaltskanzlei
Schutz vor Schadsoftware und Trojanern


Manchmal sind die einfachsten Lösungen die besten! Das betrifft sowohl Angriffe auf Computernetzwerke als auch die Abwehr derselben. Ein Vortrag von Herrn Christoph Fischer auf dem Bayrischen Anwaltstag 2008 hat nicht wenige Kanzleiinhaber und Anwälte zum Nachdenken gebracht. Herr Fischer schilderte aus seiner praktischen Erfahrung, wie Schadsoftware auf die Computer von Rechtsanwälten gelangen und welche Schäden sie dort anrichten kann. Diese Schäden reichen vom Datendiebstahl und Mißbrauch von Kontodaten bis hin zur Verschlüsselung ganzer Festplatteninhalte, die dann nur gegen Zahlung von "Lösegeld" wieder entschlüsselt werden.

Neben den technisch augefeilten Möglichkeiten, Kanzleinetzwerke über präparierte Websites mit Trojanern zu infizieren, sorgte vor allem eine ganz einfache "Sicherheitslücke" für Aufsehen, die "USB Sticks". Diese mobilen Datenträger eignen sich genau wie Mobiltelefone hervorragend als Überträger für Schadsoftware jeder Art.

Ein fremder USB Speicherstick an einen Kanzleirechner angschlossen kann bereits ausreichen, alle Rechner im Kanzleinetzwerk zu infizieren. Auch Mitarbeiter, die vielleicht persönliche Daten oder auch Kanzleidaten über USB Speicher transportieren, können mit ihren Speichern die Sicherheit der Computer beeinträchtigen.

Eine Lösung der vortragenden Fachleute für die diese Problematik war, das Kanzleinetzwerk komplett vom Internet zu trennen. Diese Empehlung erscheint in der heutigen Zeit, gerade auch auf Grund der Anforderungen der Justiz und Verwaltung, die zunehmend die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel vorgeben (Elster Verfahren, maschinelles Mahnverfahren, sv.net Verfahren) jedoch kaum praktikabel. Ein juristisches Arbeiten ohne Internet und damit ohne Recherche in Online Fach- und Rechtsprechungsdatenbanken ist für eine moderne Anwaltskanzlei kaum noch denkbar.

Eine sehr einfache aber effektive Möglichkeit der Risikobegrenzung durch Mißbrauch von USB Schnittstellen besteht einfach darin, diese mechanisch zu blockieren!

Zur Sicherung der Kanzleirechner gegen unbefugt Nutzung, Datendiebstahl und Infizierung mit Schadsoftware, Trojaner usw. empfehlen wir daher den Einsatz von USB-Schlössern. USB-Schlösser sichern die USB-Anschlüsse ihrer PC mit einer mechanischen Blokade. Das Produkt "USB Port Lock" sichert die USB Ports jedes beliebigen Computers gegen den Anschluss von USB Pen Drives, USB MP3 Playern und anderen USB Massenspeichergeräten (z.B. auch Mobiltelefone). Damit verhindern Sie auch so das unberechtigte Kopieren sensibler Daten aus dem Rechner bzw. dem Netzwerk. Das Schloss verriegelt sich im USB Port und kann nur mit dem passenden Schlüssel (Farbcode) wieder herausgezogen werden.

Das USB Port Schloss verriegelt sich im USB-Port und verhindert sicher das Einstecken eines USB Steckers. Es schließt mit der Vorderfront des USB Ports innerhalb des Gehäuses eben ab und verhindert so das einfache Herausziehen. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass das Schloss mit Gewalt und passender Zange natürlich zerstört und demontiert werden kann. Die Schlösser sind in verschiedenen Farbschlüsselkombinationen erhältlich.

  • 5 verschiedene Schließtypen verfügbar, farbkodiert: Rot, Grün, Blau, Orange und Weiß
  • das Starterpaket (ab ca. 20,- EUR) enthält 1 Schlüssel mit 4 Schlössern
  • weitere Schlösser sind in 10er Packs (ab ca. 15,-EUR) ohne Schlüssel separat verfügbar


Entsprechend der Anzahl Ihrer PC und der an jedem PC vorhandenen USB-Schnittstellen können Sie so Ihre Kanzlei individuell absichern. Durch die verschiendene farbkodierten Schlüssel können Sie sogar verschiedene "Hierarchien" oder Sicherheitsebenen realisieren.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es neben der mechanischen Blockade der USB Schnittstellen auch eine Sicherung auf Betriebssystem- und Biosebene gibt. So lassen sich beispielsweise die USB Schnittstellen im Bios der PC's deaktivieren und das Bios per Passwort schützen. Auch eine Beschränkung auf Nutzerebene z.B. durch Gruppenrichtlinien oder deaktivieren der Hardware im Windows Betriebssystem ist möglich. Dies erfordert jedoch den Einsatz eines sachkundigen Administrators in der Kanzlei.

Neben der Sperrung der USB Buchsen an Ihrem Computer sollten natürlich alle weiteren Sicherheitsempfehlungen wie der Einsatz eine Hardwarefirewall und eines aktuellen Virenschutzprogrammes auf den Arbeitsplatzrechnern beachtet werden.

Interesse? - einfach nachfolgendes Formular ausfüllen. Wir kontaktieren Sie umgehend und beraten Sie hinsichtlich der Absicherung Ihrer Kanzlei.

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