beA Zertifikatstausch 2024

Tausch beA Softwarezertifikate zum 30.06.2024



alle Infos zum Tausch der Softwarezertifikate

 

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über den Tausch der beA Softwarezertifikate informieren.

Ablauf der beA Softwarezertifikate zum 30.06.2024

Nachdem BRAK und BNotK bereits im Herbst 2023 per beA Nachrichten die Information zum Tausch der beA Softwarezertifikate versendet hatten, wurde im Frühjahr folgende Information auf der Website https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/ veröffentlicht:

Bitte nehmen Sie den Tausch rechtzeitig vor dem 1. Juli 2024 vor. Die alten beA-Softwarezertifikate mit einer Schlüssellänge unter 3.000 Bit werden anschließend gesperrt!

Wie erkennt man, ob das Zertifikat bereits getauscht wurde?

Das Ablaufdatum, dass beispielsweise im beA Client bei Auswahl des Tokens angezeigt wird, ist leider kein taugliches Kriterium. Auch Softwarezertifikate mit einem Ablaufdatum 02.04.2028 können zum 01.07.2024 ungültig werden.

Die Zertifikate können allerdings an Hand der Dateigröße unterschieden werden. Bei Softwaretoken mit der Dateiendung .p12 mit einer Größe von ca. 2,6 KByte handelt es sich um Token, die zum 01.07.2024 gesperrt werden.

Aktuelle Softwarezertifikate haben eine Größe von ca. 3,6 KByte.

WICHTIG: der Zertifikatstausch betrifft sowohl Softwarezertifikate, die als Mitarbeiterzertifikat als auch als Anwaltszertifikat eingerichtet sind.

Notwendige Maßnahme: Tausch der Softwarezertifikate

Der Tausch der Softwarezertifikat erfordert folgende Maßnahmen:

  • Tausch der Zertifikate im Kundenportal der BNotK
  • Hinterlegung und Berechtigung der neuen Zertifikate in dem oder den beA Postfächern der Berufsträger
  • Entfernung der "alten" und Hinterlegung der neuen Zertifikate in der RA-MICRO Benutzerverwaltung

Was geschieht, wenn die Zertifikate nicht bis zum 30.06.2024 verlängert werden?

In diesem Fall können Sie beA selbstverständlich weiterhin nutzen und den Tausch auch nach dem 30.06.2024 durchführen. Sie müssen dann jedoch zum Anmelden auf der beA Internetseite oder zum Empfang und Versand in RA-MICRO Ihre beA Karte verwenden. Beachten Sie dabei die sich durch Verwendung der beA Karte ergebenden rechtlichen Änderungen. Wahrscheinlich entsteht ein erhöhter Aufwand, da ein Anmelden von Benutzern ohne Postfach, die für Mitarbeiter angelegt wurden, nicht mehr möglich ist.

Unterstützung der Red Group

Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Tausch der Softwarezertifikate. Die Unterstützung erfolgt per Fernwartung. Erforderlich sind die Bereithaltung der beA Karten der Berufsträger. Für den Tausch der Zertifikate sind je nach Kanzleigröße 15-45 Min einzuplanen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Wir erstellen bei jedem Zertifikatstausch eine ausführliche Dokumentation.
 

Ihr Team der Red Group GmbH & Co KG
RA-MICRO & DictaNet Partner
http://www.red-group.de



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